Da hat er die Bescherung. Wegen Verletzung der Bewährungauflagen, hat das Amtsgericht Darmstadt die offene Bewährung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt widerrufen. Das heißt für Menowin Fröhlich, er muss für 313 Tage in den Knast. Menowin wurde ja unter anderem wegen Betrugs und Körperverletzung verurteilt.
Er wurde nur vorzeitig entlassen, wenn er sich an die Auflage hält, das er sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe und den Amtsgericht in Darmstadt meldet. Tja anscheinend hat er das nicht so wahr genommen, denn er hat auch auf das Schreiben des Gerichts nicht reagiert. So teilte es der "Donaukurier" mit.
So Stand es im Donaukurier:
"Zu den Anhörungsterminen ist er nicht erschienen”, sagte Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt gestern gegenüber dem DONAUKURIERDie Bewährung soll bereits am 23.Juli wiederrufen worden sein, Menowins Verteidiger haben Beschwerde eingelegt, die aber am 13.August abgelehnt wurde. Ein Gerichtsprecher soll dem 'Donaukurier' folgendes mitgeteilt haben:
"Sein Anwalt hat einen Haftaufschub von vier Monaten beantragt, weil sein Mandant gerade eine CD produziert. Er will außerdem die Verbüßung der Reststrafe im offenen Vollzug durchsetzen."
Ob die Richter da jetzt noch Gnade kennen, kann ich mir nicht vorstellen. Immerhin kehrte er Ende 2006 aus einem Knasturlaub nicht mehr in die JVA Laufen-Lebenau (Bayern) zurück sondern tauchte unter. Deshalb denke ich, das sie ihn die Restlichen 313 Tage absitzen lassen.Nur der genaue Haftantritt steht noch nicht fest. Jetzt wollen wir mal hoffen, das ihn seine Fans wenigstens Treu bleiben.
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