Menowin Fröhlich: erkämpft sich seine Freiheit jetzt beim Bundesgerichtshof!
Neue Informationen zu Menowin Fröhlich. Seit September ist bekannt, das das Amtsgericht Darmstadt seine offene Bewährung nach Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt widerrufen hat und das der DSDS-Vize seine Reststrafe von 313 Tagen, also knappe 11 Monate wegen Verletzung der Bewährungsauflagen absitzen soll. Damit das nicht passiert, hat Menowin sogar einen neuen Anwalt eingestellt.

Jetzt will Menowin, das sein Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) neu verhandelt wird, damit er nicht mehr in den Knast zurück muss. Laut der Bild soll ein 45 seitiges Beschwerdeschreiben am Freitag gegen das Urteil eingereicht worden sein. Menowins neuer Anwalt Manfred Döhring soll sich gegenüber der BILD wie folgt geäußert haben: „Da das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt bereits rechtskräftig ist, bleibt nur diese Möglichkeit. Ich finde, mein Mandant ist im Verfahren nicht immer gut vertreten worden. Es wurden Fehler gemacht.“  Außerdem:„Ich bin guter Dinge. Es kommt darauf an, ob alle Fristen für die Beschwerde eingehalten wurden.“

Auch mit den Pressesprecher des Amtsgerichtes Darmstadt soll die BILD gesprochen haben. Sein Name Stefan Rathgeber, der es Bestätigte: „Der Anwalt hat uns das so mitgeteilt. Ein ungewöhnlicher Weg.“ 

Jetzt kommt es halt darauf an, ob sich die Verfassungsrichter wirklich mit den Fall Menowin Fröhlich befassen werden. Menowins Anwalt Manfred Döhring sagt auf jeden Fall, das in einen zweiten Verfahren darum gekämpft wird, das Menowin einen Haftaufschub bekommt.

1 Kommentare

Anonym hat gesagt… @ 19. Oktober 2010 um 14:08

Also wenn ich das so lese!!! wäre es vileicht besser, wenn er seine Strafe absitzt!! denn ein Aufschub ist zwar nicht schlecht, aber er müsste dann doch irgendwann seine reststrafe absitzen!
Ich hoffe für Menowin, das alles gut wird und er doch endlich richtig durchstarten kann!!!

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