Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder am 22.11.2010 bei RTL 2. Erst heute war wieder im TV zuhören das zwei Kinder einem Sexualverbrechen zum Opfer gefallen worden sind. Die Jugendlichen Kinder waren 13 und 14 Jahre alt.
Wer der Täter ist, ist noch nicht bekannt aber die Ermittlungen laufen. Vielleicht haben auch diese Kinder ihren Mörder im Netz kennengelernt. Fakt ist auf jeden Fall das Tag täglich immer wieder Erwachsene in Chats Kontakt zu Kindern suchen.
Es geht um sexuelle treffen die hier in Tatort Internet mit versteckter Kamera gefilmt werden. Zumeist glauben die Erwachsenen das sie zu Kindern gehen die 13 Jahre alt sind und dazu auch noch alleine zu Hause sind.
Was sie wollen ist durch die Chatprotokolle klar belegbar. Sie wollen Sex mit den Kindern haben. Tatort Internet zeigt wie gefährdet unsere Kinder im Internet sind und wollen damit aufmerksam machen das endlich was dagegen gemacht werden muss.
11 Kommentare
Gegen Kinderschänder und Kindesmissbrauch!
http://www.horst-steinicke.de/f71-Gegen-Kinderschaender-und-Kindesmissbrauch.html
Äußerung „Todesstrafe für Kinderschänder“ ist erlaubt!
Immer wieder fordern politisch unkorrekte Deutsche, Sexualstraftäter, die sich an Kindern vergehen, härter zu bestrafen. Volkstümlich, verkürzt und zugespitzt ausgedrückt, wird dies häufig auf die Formel „Todesstrafe für Kinderschänder !“ gebracht und auf Flugblättern, Tonträgern und in Versammlungen gefordert. Sie sollte auch das Thema einer Versammlung sein.
Der Landrat von Kleve sah in diesem Versammlungsmotto aber nicht nur einen Verstoß gegen das Verbot der Todesstrafe, das in Art. 102 GG festgelegt ist, sondern auch eine Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Der Landrat war der Meinung, dass die Sexualstraftäter ein durch § 130 StGB geschützter „Teil der Bevölkerung“ seien und dass ihnen durch diese Forderung die Menschenwürde abgesprochen und gegen sie zum Hass aufgestachelt werde.
Das BVerfG stellte in seinem Beschluß vom 01.12.2007, Az. 1 BvR 1041/07, fest, dass die Forderung nach „Todesstrafe für Kinderschänder“ eine unter die Meinungsfreiheit fallende Äußerung ist.
Quelle und vollständiger Artikel: ---> http://de.altermedia.info/general/ausserung-todesstrafe-fur-kinderschander-ist-erlaubt-210708_15272.html
Siehe dazu auch: ---> http://de.altermedia.info/general/deutsches-rechtsburo-die-ausserung-todesstrafe-fur-kinderschander-ist-erlaubt-190208_12984.html
Öffentliche Verhandlung in der Strafsache gegen R.S.* (Az.: 3 Ns 463 Js 57461/07) wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes am 07.12.2010 um 13:00 Uhr vor dem Landgericht Leipzig
*Name aus datenschutzrechtlichen Gründen leicht geändert
Was soll man dazu sagen?
Was man dazu sagen soll?
Das es traurig ist zu wissen, dass sich kranke Erwachsene unverständlicher Weise immer wieder an unschuldigen Kindern vergreifen.
Ich hoffe für R.S.* eine gerechte Strafe im Namen des Volkes!
*Name aus datenschutzrechtlichen Gründen leicht geändert
Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern gemäß § 176a StGB ist gemäß § 12 Abs. 1 StGB ein VERBRECHEN, da das strafliche Mindestmaß (abgesehen von minder schweren Fällen) FREIHEITSSTRAFE von 2 Jahren ist.
Deshalb fordere ich im Namen aller Missbrauchsopfer ein angemessenes Urteil (4 Jahre Freiheitsstrafe mit Unterbringung in eine psychiatrische Einrichtung - auch wenn Kinderschänder nicht therapierbar sind) in der Strafsache gegen R.S.* am 07.12.2010 vor dem Landgericht Leipzig.
*Name aus datenschutzrechtlichen Gründen leicht geändert
Schicksal und Herausforderung - Lebenswege eines Pädophilen - Wege zu einem verantwortungsvollen Umgang mit pädophiler Sexualität: ---> http://www.schicksal-und-herausforderung.de
Verantwortungsvoller Umgang mit pädophiler Sexualität?
So ein Schwachsinn. Kinderschänder sind unheilbar krank und gehören für immer weggesperrt. Keine Gnade für Kinderschänder!
Justizskandal in Leipzig: Verurteilter Kinderschänder R.S.* (2 Jahre Bewährung wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes) darf sich frei bewegen.
An alle Eltern: Schützt Eure Kinder vor diesem verurteilten Kinderschänder!
Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern gemäß § 176a StGB ist gemäß § 12 Abs. 1 StGB ein Verbrechen!
*Der vollständige Name darf leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.
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